13. Gehaltsrechner – Simulation von Raten und Rabatten
Berechnen Sie online die Brutto- und Nettoraten Ihres 13. Gehalts. Sehen Sie sich detaillierte INSS-, IRRF- und Abwesenheitsrabatte für das Jahr an.
Was ist der Zweck?
Dieser Rechner simuliert das 13. Gehalt mit allen gesetzlichen Abzügen: INSS und IRPF, die auf jede Rate erhoben werden, anteilige Aufteilung der geleisteten Arbeitsmonate, Werte der 1. und 2. Rate und der endgültige Nettobetrag, der zu erhalten ist. Gültig für CLT-Mitarbeiter, Hausangestellte und CLT-Beamte.
Verwendete Formel
Das gesamte 13. Bruttogehalt ist proportional zu den geleisteten Arbeitsmonaten:
13º Bruto = Salário Bruto × Meses Trabalhados12
Die erste Rate beträgt 50 % dieses Bruttobetrages (ohne Steuern):
1ª Parcela = 13º Bruto × 0.50
Bei der zweiten Rate werden die progressiven Sätze von INSS und IRRF auf den Gesamtbruttobetrag angewendet, wobei der bereits in der ersten Rate vorgezahlte Betrag abgezogen wird:
2ª Parcela = 13º Bruto - INSS - IRRF - 1ª Parcela
Wie ist das Ergebnis zu interpretieren?
Das Ergebnis zeigt die Werte jeder Rate einzeln an und zeigt eine vollständige Abrechnung mit den Steuerrabatten an, die das Bruttogehalt auf den endgültigen Nettowert reduzieren.
Praktische Beispiele
Für einen Mitarbeiter mit einem Gehalt von 3.000,00 €, der das ganze Jahr (12 Monate) gearbeitet hat und keine Angehörigen hat:
- 13. Gesamtbrutto: € 3.000,00
- 1. Rate (50 %): 1.500,00 €
- 2. Rate: € 3.000,00 - INSS (€ 281,62) - IRRF (€ 41,53) - € 1.500,00 (1. Rate) = € 1.176,85.
Tipps zur Verwendung
- Denken Sie daran, dass die erste Rate vom Arbeitgeber zwischen dem 1. Februar und dem 30. November gezahlt werden muss, während die zweite Rate bis zum 20. Dezember gezahlt werden muss.
- Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Gehaltserhöhung erhalten haben, muss bei der Berechnung des 13. Monats Ihr Bruttogehalt für Dezember berücksichtigt werden.
Wichtige Beobachtungen
Ungerechtfertigte Abwesenheiten von mehr als 15 Tagen im selben Monat führen zum Verlust des Anspruchs auf den jeweiligen anteiligen Avo (1/12) dieses Monats bei der Berechnung des 13. Monats. Das Recht wird durch Gesetz Nr. 4.090/1962 garantiert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist das 13. Gehalt in beiden Raten steuerlich absetzbar?
Nein. Die erste Rate des 13. Gehalts wird in voller Höhe (50 % des Bruttobetrags) ohne Abzug ausgezahlt. Alle obligatorischen INSS- und IRRF-Rabatte gelten für den Gesamtbetrag und werden in der zweiten Rate abgezogen.
Hat jeder Anspruch auf den 13., der weniger als ein Jahr gearbeitet hat?
Ja, Sie haben Anspruch auf den 13. Anteil. Der Betrag entspricht 1/12 der Vergütung pro geleistetem Monat (oder einem Bruchteil von 15 Diensttagen oder mehr).
Erhalten Personen im Krankheits- oder Mutterschaftsurlaub den 13.?
Ja. Während des Mutterschaftsurlaubs erfolgt die Zahlung vollständig vom Arbeitgeber (der dann über das INSS ausgeglichen wird). Beim Krankengeld zahlt das Unternehmen den 13. Betrag proportional zu den geleisteten Arbeitsmonaten und das INSS zahlt einen jährlichen Bonus proportional zur Abwesenheitszeit.
Kann der Arbeitgeber das 13. Gehalt in einer einzigen Rate zahlen?
Ja, aber nur bei vollständiger Zahlung bis zum 30. November. Die Zahlung in einer einzigen Rate nur im Dezember verstößt gegen das brasilianische Arbeitsrecht und führt zu Verwaltungsstrafen für das Unternehmen.
Wie wird das 13. Gehalt für diejenigen berechnet, die weniger als 1 Jahr gearbeitet haben?
Das 13. Gehalt ist proportional zu den im Jahr geleisteten Arbeitsmonaten. Jeder Monat, in dem der Arbeitnehmer 15 Tage oder mehr gearbeitet hat, wird als vollständiger Monat gezählt. Die Formel lautet: 13. = Bruttogehalt × (Arbeitsmonate / 12). Für diejenigen, die 8 Monate gearbeitet haben: 13. = Gehalt × 8/12. Die Berechnung gilt sowohl für die jährliche Zahlung als auch für den 13. bei Vertragsbeendigung.
Welche Rabatte gelten für das 13. Gehalt?
Das 13. Gehalt unterliegt den folgenden Abzügen: INSS (gemäß der aktuellen progressiven Tabelle, berechnet auf der Grundlage des Gesamtbruttowerts des 13. Gehalts) und IRPF (gemäß der progressiven jährlichen Tabelle, mit einer spezifischen Berechnung getrennt von der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung). In der 1. Rate (gezahlt zwischen Februar und November oder bei Kündigung) gibt es keinen IR-Rabatt – IR gilt nur für die 2. Rate, im Dezember oder bei Kündigung.
Ist das 13. Gehalt in der FGTS-Berechnung enthalten?
Ja. Das 13. Gehalt ist die Grundlage für die Berechnung des FGTS. Der Arbeitgeber muss 8 % des Bruttobetrags des 13. Gehalts auf das mit dem FGTS verbundene Konto des Arbeitnehmers einzahlen. Die Anzahlung für die 1. Rate erfolgt bis zum November und die 2. Rate bis zum 31. Dezember. Im Falle einer Kündigung bildet der 13. Anteil die Grundlage für die Berechnung der 40 %igen FGTS-Strafe.
Wann soll das 13. Gehalt gezahlt werden?
Die 1. Rate des 13. muss jeweils zwischen dem 1. Februar und dem 30. November eines Jahres gezahlt werden. Die 2. Rate muss bis zum 20. Dezember gezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann während des Urlaubs eine Vorauszahlung der 1. Rate verlangen. Im Falle einer Kündigung muss der 13. Anteil (und etwaige ausstehende Raten) zusammen mit der übrigen Abfindung innerhalb der in Artikel 477 CLT festgelegten Fristen gezahlt werden.