So berechnen Sie CLT-Feiertage: Vollständiger Leitfaden
Jeder Mitarbeiter, der im Rahmen des CLT (Consolidation of Labor Laws)-Regimes eingestellt wird, hat Anspruch auf 30 Tage bezahlten Urlaub für jeweils 12 gearbeitete Monate (Anschaffungszeitraum). Der während des Urlaubs gezahlte Betrag ist höher als das normale Monatsgehalt, da darin die verfassungsgemäße 1/3-Erhöhung enthalten ist.
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Wie funktioniert der Erwerbszeitraum?
- Ab dem Datum der Aufnahme beginnt der Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub zu erwerben.
- Nach Abschluss von 12 Monaten Arbeit (Anschaffungszeitraum) geht es in den Genusszeitraum (Ertragszeitraum) über, in dem der Arbeitgeber bis zu 12 Monate Zeit hat, den Urlaub zu gewähren.
- Gewährt der Arbeitgeber innerhalb dieses Zeitraums keinen Urlaub, gilt dieser als doppelter Urlaub (abgelaufen).
Urlaub berechnen: Schritt für Schritt
1. Urlaubswert (30 Tage)
Der Urlaubswert errechnet sich aus dem Bruttomonatsgehalt des Monats, in dem der Urlaub begann, einschließlich üblicher Überstunden und anderer variabler Durchschnittswerte.
Urlaubsgehalt = Bruttomonatsgehalt
2. Das verfassungsmäßige Dritte (1/3)
Die Bundesverfassung garantiert Arbeitnehmern eine Erhöhung des Urlaubsgeldes um mindestens 1/3 (33,33 %).
Verfassungsrechtliches Drittel = Urlaubsgehalt ÷ 3
3. Totaler Urlaub
Gesamt = Urlaubsgehalt + verfassungsmäßiges Drittel
Beispiel: Gehalt von € 4.000,00:
- Terço = € 4.000 ÷ 3 = € 1.333,33
- Total das Férias = € 4.000 + € 1.333,33 = € 5.333,33
Der Geldzuschuss (Verkauf von 10 Urlaubstagen)
Der Mitarbeiter kann sich dafür entscheiden, 10 Tage** seiner 30 Urlaubstage zu **„verkaufen“, dafür eine zusätzliche Zahlung namens Bargeld zu erhalten und nur 20 Tage Ruhe zu genießen. Die Anfrage muss mindestens 15 Tage im Voraus erfolgen.
Berechnung des Barfreibetrags:
Vergütung = (Monatsgehalt + 1/3) ÷ 30 × 10 Tage
Für das Gehalt von € 4.000,00:
- Abono = (€ 4.000 + € 1.333,33) ÷ 30 × 10 = € 5.333,33 ÷ 30 × 10 = € 1.777,78
In diesem Fall würde der Arbeitnehmer erhalten:
- 20 Tage Urlaub = € 4.000 × (20/30) + 1/3 = € 3.555,55
- Plus Bonus = € 1.777,78
- Total = € 5.333,33 (das Gleiche! Aber mit weniger Genusstagen)
Anteiliger Urlaub bei Kündigung
Wird der Vertrag vor Ablauf des Erwerbszeitraums gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf anteiligen Urlaub (plus 1/3), berechnet nach den in dem Zeitraum geleisteten Arbeitsmonaten:
Anteiliger Urlaub = (Gehalt + 1/3) × Geleistete Monate ÷ 12
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