So berechnen Sie das 13. Gehalt: Vollständige Formel
Das 13. Gehalt (oder Weihnachtsgeld) ist ein Anspruch, der allen CLT-Mitarbeitern seit 1962 garantiert ist. Es handelt sich um eine zusätzliche Zahlung, die einem zusätzlichen Monatsgehalt entspricht und in zwei Raten in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt wird.
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Wer hat Anspruch auf das 13. Gehalt?
Anspruch auf das 13. Gehalt haben:
- Mitarbeiter mit einem formellen Vertrag (CLT), einschließlich Hausangestellte.
- Landarbeiter.
- Beamte.
- INSS-Rentner und Rentner.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Selbstständige (PJ/MEI), Praktikanten, Freiwillige.
Die zwei Raten des 13. Gehalts
1. Rate – Muss zwischen dem 1. Februar und dem 30. November eines jeden Jahres gezahlt werden:
- Wert: die Hälfte des Bruttogehalts.
- Kein IRRF-Rabatt (in dieser Rate bleibt nur INSS erhalten).
Zweite Rate – muss bis zum 20. Dezember bezahlt werden:
- Wert: andere Hälfte des Bruttogehalts.
- Mit IRRF-Rabatt und möglichem INSS-Zuschlag.
Berechnung des 13. Vollgehalts
Basisformel:
13. Brutto = Bruttogehalt × (Arbeitsmonate ÷ 12)
Für diejenigen, die das ganze Jahr (12 Monate) gearbeitet haben:
13. Brutto = Bruttogehalt (voller Wert)
Beispiel: Gehalt von € 3.500,00, ano completo:
- 13º Bruto Total = € 3.500,00
Berechnung der 1. Rate:
- Wert der 1. Rate (brutto) = € 3.500 ÷ 2 = € 1.750,00
- INSS-Rabatt auf € 1.750,00 (alíquota progressiva)
- 1ª Parcela Líquida = € 1.750 – INSS
Berechnung der 2. Rate:
- Wert der 2. Rate (brutto) = € 1.750,00
- Desconto de INSS (complemento, se necessário)
- Desconto de IRRF calculado sobre o valor total do 13º bruto menos o INSS total
- 2ª Parcela Líquida = € 1.750 – ergänzendes INSS – IRRF
13. proportionales Gehalt
Für im Laufe des Jahres eingestellte oder entlassene Arbeitnehmer ist der 13. proportional zu den geleisteten Arbeitsmonaten:
13. Proportionalwert = Bruttogehalt × Geleistete Monate ÷ 12
Monate mit 15 oder mehr Arbeitstagen zählen als ganzer Monat.
Beispiel: Am 1. August eingestellter Mitarbeiter (5 volle Monate gearbeitet):
- Proportionalwert = € 3.500 × 5 ÷ 12 = € 1.458,33
13. Gehalt bei Kündigung
Wenn der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund entlassen wird oder zurücktritt, ist der anteilige 13. Teil Teil der Abfindung und muss zusammen mit dem Restgehalt, dem anteiligen Urlaub und anderen Ansprüchen gezahlt werden.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf das 13. Gehalt für das laufende Jahr.
Berechnen Sie jetzt den Wert Ihres 13
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